Telefonkunden werden ab dem 1.12.2017 besser informiert

Gespeichert von Frauke Nickelsen am So, 03/12/2017 - 15:39

Telefon- und Internetkunden müssen besser informiert werden. Ab Dezember sind die Anbieter dazu verpflichtet, auf der monatlichen Rechnung die Kündigungsfrist aufzuführen - einschließlich des genauen Datums, zu dem die Kündigung eingehen muss, um eine eventuelle Vertragsverlängerung zu verhindern.

Dafür muss der Kunde die Rechnung natürlich ansehen. Wenn möglich, sollte man seinen Account so einstellen, dass man die Rechnung per Mail bekommt. Das Einsehen der Rechnung auf der Webseite des Anbieters ist vielen Kunden  zu lästig und wird auch oft vergessen.