Steuerrecht, Familienrecht, Arbeitsrecht, Vertragsrecht & Erbrecht – Rechtsberatung durch Frauke Nickelsen
Steuerrecht – Umfassende Beratung durch Rechtsanwältin und Steuerberaterin
Das Steuerrecht betrifft nahezu alle Lebensbereiche – von der privaten Einkommensteuer über unternehmerische Gestaltungen bis hin zu Fragen der Erbschaftsteuer oder steuerlichen Vermögensnachfolge.
Frauke Nickelsen vereint als Rechtsanwältin und Steuerberaterin beide Perspektiven und berät Mandanten umfassend in steuerrechtlichen Angelegenheiten – rechtssicher, praxisnah und individuell.
Steuerliche Aspekte bei Trennung und Scheidung
Gerade bei Trennung und Scheidung spielen steuerliche Fragen eine wichtige Rolle. Dazu gehören unter anderem das Realsplitting, die steuerliche Behandlung von Unterhaltszahlungen sowie Fragen rund um den Zugewinnausgleich.
Durch ihre Doppelqualifikation als Fachanwältin für Familienrecht und Steuerberaterin bietet Frauke Nickelsen auch in diesen sensiblen und komplexen Fällen eine besonders fundierte Beratung.
Vertretung und steuerliche Gestaltung
Frauke Nickelsen unterstützt Mandanten sowohl bei der steuerrechtlichen Gestaltung als auch bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung.
Ziel ist es, rechtliche Risiken zu minimieren und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen zu entwickeln.
Familienrecht – Rechtliche Unterstützung in persönlichen Lebenssituationen
Das Familienrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Ehegatten, Lebenspartnern, Eltern und Kindern. Familienrechtliche Auseinandersetzungen sind oft emotional belastend und erfordern neben juristischer Fachkompetenz auch Einfühlungsvermögen und Erfahrung.
Scheidung und Scheidungsfolgen
Mit einer Scheidung sind meist zahlreiche rechtliche Folgen verbunden. Dazu gehören insbesondere:
- Unterhalt
- Zugewinnausgleich
- Sorgerecht und Umgangsrecht
- Versorgungsausgleich
Frauke Nickelsen begleitet Mandanten durch das gesamte Scheidungsverfahren und setzt sich für faire und tragfähige Lösungen ein.
Unterhalt
Im Unterhaltsrecht wird zwischen Trennungsunterhalt, nachehelichem Unterhalt und Kindesunterhalt unterschieden.
Die rechtssichere Berechnung erfordert genaue Kenntnisse der aktuellen Rechtsprechung und unterhaltsrechtlichen Leitlinien.
Frauke Nickelsen vertritt sowohl Unterhaltsberechtigte als auch Unterhaltspflichtige.
Sorgerecht und Umgangsrecht
Im Mittelpunkt aller Entscheidungen steht stets das Wohl des Kindes. Bei Konflikten rund um Sorgerecht und Umgangsrecht berät Frauke Nickelsen Eltern umfassend zu ihren Rechten und Pflichten und vertritt sie auch in gerichtlichen Verfahren.
Ziel ist immer eine Lösung, die dem Kindeswohl bestmöglich entspricht.
Arbeitsrecht – Beratung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Arbeitsrechtliche Konflikte können erhebliche wirtschaftliche und persönliche Auswirkungen haben. Frauke Nickelsen berät und vertritt beide Seiten mit Erfahrung und Augenmaß.
Kündigungsschutz und Abfindung
Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist an strenge gesetzliche Voraussetzungen gebunden. Das Kündigungsschutzgesetz schützt Arbeitnehmer vor sozial ungerechtfertigten Kündigungen.
Frauke Nickelsen prüft die Wirksamkeit einer Kündigung und erhebt bei Bedarf Kündigungsschutzklage. Ziel ist je nach Fall die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses oder die Verhandlung einer angemessenen Abfindung.
Arbeitsverträge und Aufhebungsverträge
Die Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen erfordert besondere Sorgfalt. Unklare oder unwirksame Klauseln können später zu erheblichen Nachteilen führen.
Frauke Nickelsen prüft Arbeitsverträge vor der Unterzeichnung und berät zu rechtlichen Risiken. Auch Aufhebungsverträge sollten nicht vorschnell unterschrieben werden, da sie häufig weitreichende Folgen haben.
Abmahnungen und Arbeitszeugnisse
rechtliche Wirksamkeit von Abmahnungen, berät zu möglichen Reaktionen und unterstützt bei der Durchsetzung von Berichtigungs- oder Entfernungsansprüchen.
Auch bei der Prüfung und Korrektur von Arbeitszeugnissen steht sie Mandanten kompetent zur Seite.
Vertragsrecht – Verträge rechtssicher gestalten und Ansprüche durchsetzen
Das Vertragsrecht bildet die Grundlage nahezu aller wirtschaftlichen und privaten Rechtsbeziehungen. Verträge regeln Rechte und Pflichten der Parteien und schaffen rechtliche Sicherheit.
Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung
Eine sorgfältige Vertragsgestaltung ist entscheidend, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Frauke Nickelsen entwirft und prüft Verträge unter Berücksichtigung der Interessen ihrer Mandanten.
Dazu gehören insbesondere:
- Kaufverträge
- Dienstleistungsverträge
- Werkverträge
- Mietverträge
- Gesellschaftsverträge
Vor der Unterzeichnung analysiert sie Verträge auf problematische Klauseln und rechtliche Risiken.
Vertragserfüllung und Durchsetzung von Ansprüchen
Wenn eine Vertragspartei ihre Pflichten nicht erfüllt, stellen sich häufig Fragen nach Nacherfüllung, Schadensersatz, Minderung oder Rücktritt.
Frauke Nickelsen berät bei vertraglichen Leistungsstörungen und setzt Ansprüche konsequent durch – außergerichtlich und gerichtlich.
AGB und Gewährleistung
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) unterliegen strengen rechtlichen Anforderungen. Unwirksame Klauseln können erhebliche Nachteile verursachen.
Frauke Nickelsen erstellt rechtssichere AGB, prüft die Vertragsbedingungen von Geschäftspartnern und berät bei der Durchsetzung von Gewährleistungs- und Garantieansprüchen.
Erbrecht – Vermögen sichern und Nachfolge rechtssicher regeln
Das Erbrecht regelt den Übergang des Vermögens einer verstorbenen Person auf ihre Erben. Erbrechtliche Fragen sind häufig komplex und zugleich emotional belastend.
Frauke Nickelsen berät in allen Bereichen des Erbrechts – von der Testamentsgestaltung über die Erbauseinandersetzung bis hin zu erbschaftsteuerlichen Fragen.
Testament und Erbvertrag
Mit einem Testament oder Erbvertrag kann geregelt werden, wer Vermögen erhalten soll. Eine rechtssichere Gestaltung ist wichtig, um den letzten Willen klar umzusetzen und spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Frauke Nickelsen unterstützt bei der Erstellung formwirksamer und interessengerechter Verfügungen von Todes wegen.
Pflichtteil und Erbauseinandersetzung
Auch bei Enterbung können nahe Angehörige einen Pflichtteilsanspruch haben. Dieser beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist als Geldanspruch ausgestaltet.
Frauke Nickelsen berät Pflichtteilsberechtigte bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche und unterstützt Erben bei der Abwehr unberechtigter oder überhöhter Forderungen.
Auch bei Konflikten innerhalb einer Erbengemeinschaft vertritt sie Mandanten im Rahmen der Erbauseinandersetzung.
Erbschaftsteuer und Vermögensnachfolge
Der Erwerb von Vermögen durch Erbschaft oder Schenkung kann steuerliche Folgen haben. Durch vorausschauende Planung lassen sich steuerliche Belastungen häufig deutlich reduzieren.
Als Rechtsanwältin und Steuerberaterin berät Frauke Nickelsen zu Erbschaftsteuer, Schenkungen und steueroptimierter Vermögensnachfolge – insbesondere bei größeren Vermögen und unternehmerischen Nachfolgen.
