Rechtsgebiete – Peter Schmidt, Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht
Strafverteidigung und Bußgeldsachen
Die Strafverteidigung gehört zu den anspruchsvollsten Tätigkeiten eines Rechtsanwalts. Wer einer Straftat beschuldigt wird, steht einem staatlichen Ermittlungsapparat gegenüber. In dieser Situation ist eine frühzeitige und kompetente Verteidigung besonders wichtig.
Peter Schmidt verteidigt Beschuldigte in allen Phasen des Strafverfahrens und setzt sich konsequent für die Wahrung ihrer Rechte ein.
Ermittlungsverfahren und Hauptverhandlung
Bereits im Ermittlungsverfahren werden wichtige Weichen für den weiteren Verlauf des Strafverfahrens gestellt. Eine frühzeitige anwaltliche Vertretung kann entscheidend sein.
Peter Schmidt nimmt Akteneinsicht, berät zur richtigen Einlassung und begleitet Mandanten bei polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Vernehmungen sowie in der Hauptverhandlung.
Rechtsmittel und Haftprüfung
Gegen strafgerichtliche Entscheidungen können unter bestimmten Voraussetzungen Berufung oder Revision eingelegt werden. Auch eine Haftprüfung kann notwendig sein, wenn Untersuchungshaft im Raum steht.
Peter Schmidt prüft die Erfolgsaussichten von Rechtsmitteln und vertritt Mandanten in Berufungs- und Revisionsverfahren.
Strafbefehl und Bußgeldverfahren
Nicht jede strafrechtliche Angelegenheit endet mit einer Hauptverhandlung. In bestimmten Fällen kann ein Strafbefehl erlassen werden. Auch im Bußgeldverfahren drohen empfindliche Konsequenzen, etwa Punkte, Geldbußen oder Fahrverbote.
Peter Schmidt prüft Strafbefehle und Bußgeldbescheide und berät, ob ein Einspruch sinnvoll ist.
Verkehrsrecht und Verkehrsstrafrecht
Das Verkehrsrecht umfasst alle rechtlichen Fragen rund um den Straßenverkehr – von der Unfallregulierung über Bußgeldverfahren bis hin zu Verkehrsstraftaten.
Als Fachanwalt für Verkehrsrecht vertritt Peter Schmidt Mandanten umfassend und zielgerichtet in allen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten.
Unfallregulierung und Schadensersatz
Nach einem Verkehrsunfall stellen sich schnell zahlreiche rechtliche Fragen: Wer haftet? Welche Ansprüche bestehen? Wie erfolgt die Regulierung durch die Versicherung?
Peter Schmidt unterstützt Geschädigte bei der Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen und vertritt Unfallverursacher bei der Abwehr unberechtigter oder überhöhter Forderungen.
Haftungsverteilung und Sachverständigengutachten
Oft tragen mehrere Beteiligte eine Mitschuld an einem Verkehrsunfall. Dann kommt es auf die korrekte Haftungsverteilung und eine sorgfältige Prüfung des Unfallhergangs an.
Peter Schmidt begleitet Mandanten in Haftungsstreitigkeiten, bewertet Sachverständigengutachten und setzt sich für eine faire Regulierung ein.
Führerscheinentzug und Fahrverbot
Nicht jede strafrechtliche Angelegenheit endet mit einer Hauptverhandlung. In bestimmten Fällen kann ein Strafbefehl erlassen werden. Auch im Bußgeldverfahren drohen empfindliche Konsequenzen, etwa Punkte, Geldbußen oder Fahrverbote.
Peter Schmidt prüft Strafbefehle und Bußgeldbescheide und berät, ob ein Einspruch sinnvoll ist.
Verteidigung im Steuerstrafrecht und Beratung zur Selbstanzeige
Das Steuerstrafrecht betrifft Straftaten mit steuerlichem Bezug, insbesondere die Steuerhinterziehung. Steuerstrafverfahren sind rechtlich komplex und können erhebliche finanzielle und strafrechtliche Folgen haben.
Peter Schmidt verteidigt Mandanten in Steuerstrafverfahren und berät umfassend zu den Möglichkeiten und Risiken einer Selbstanzeige.
Steuerhinterziehung
Von Steuerhinterziehung spricht man, wenn gegenüber den Finanzbehörden unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht werden und dadurch Steuern verkürzt werden.
Die Folgen können erheblich sein: Je nach Schwere drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen. Umso wichtiger ist eine frühzeitige rechtliche Beratung.
Selbstanzeige
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine strafbefreiende Selbstanzeige zur Straffreiheit führen. Dafür muss sie vollständig und rechtzeitig erfolgen. Zudem sind die hinterzogenen Steuern einschließlich Zinsen nachzuzahlen.
Peter Schmidt berät Mandanten bei der Prüfung, Vorbereitung und Abgabe einer Selbstanzeige und vertritt sie gegenüber den Finanzbehörden.
Voraussetzungen der Selbstanzeige
Eine wirksame Selbstanzeige setzt voraus, dass die Tat noch nicht entdeckt wurde und alle steuerlich relevanten Angaben vollständig nacherklärt werden. In bestimmten Fällen ist eine Selbstanzeige ausgeschlossen.
Peter Schmidt prüft sorgfältig, ob die Voraussetzungen vorliegen, und entwickelt eine rechtssichere Strategie für das weitere Vorgehen.
